Bestimmung · 11 Entscheide

Art. 3 Abs. 1 NHG

11 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
11
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Korpusmittel
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Entscheide zu Art. 3 Abs. 1 NHG

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  1. BGer 1C_370/202505.06.2026 · GutgeheissenEine Beeinträchtigung eines ISOS-geschützten Objekts durch eine Mobilfunkanlage kann nicht offensichtlich ausgeschlossen werden, wenn das Vorhaben in dessen Umgebung geplant ist. Der Einbezug der kantonalen Fachstelle nach Art. 7 NHG ist daher zwingend, bevor eine Interessenabwägung vorgenommen wird.
  2. BGer 1C_580/202422.05.2026 · GutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen land- und forstwirtschaftlicher Erschliessung und dem Schutz des BLN-Objekts 'Maderanertal - Fellital' scheiterte an unvollständigen Abklärungen zur Erforderlichkeit des Vorhabens, zur Beeinträchtigung schutzwürdiger Lebensräume und zur verbindlichen Festlegung von Ersatzmassnahmen.
  3. BGer 1C_107/202506.10.2025 · AbgewiesenDie Interessen des Ortsbildschutzes (ISOS) und der Aufwertung des Seeufers überwiegen die ökologischen Bedenken, da keine erheblichen Beeinträchtigungen schutzwürdiger Uferbereiche oder BLN-Ziele festgestellt wurden und Ersatzmassnahmen vorgesehen sind.
  4. BGer 1C_50/202319.03.2024 · GutgeheissenDie Baubewilligungsbehörde muss bei einer Bundesaufgabe im Sinne von Art. 78 Abs. 2 BV und Art. 2 NHG die kantonale Fachstelle (ARE/ZH) beiziehen, wenn eine Beeinträchtigung eines ISOS-Objekts nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann. Ein Verfahrensmangel durch unterlassene Konsultation kann nicht durch nachträgliche Abklärungen…
  5. BGer BGE 150 II 13301.01.2024 · GutgeheissenDie Ausscheidung einer kantonalen Nutzungszone für eine Deponie im Perimeter eines BLN-Objekts stellt eine schwerwiegende Beeinträchtigung dar, die nur bei Vorliegen gleich- oder höherwertiger Interessen nationaler Bedeutung zulässig ist. Das nationale Interesse am Schutz der Landschaft überwiegt hier das Interesse an der…
  6. BGer 1C_703/202013.10.2022 · AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage auf einer kantonseigenen Wohnliegenschaft in Basel-Stadt ist bundesrechtskonform, wenn sie den Vorgaben des kantonalen Umweltschutzgesetzes (§ 19c USG/BS) und den bundesrechtlichen Schutzbestimmungen (NHG, NISV) entspricht sowie keine unzulässige Beeinträchtigung des geschützten Ortsbilds…
  7. BGer 1C_108/201423.09.2014 · GutgeheissenDie Interessenabwägung muss alle ernsthaft in Betracht fallenden Varianten prüfen, insbesondere wenn diese Vorteile für Landschaftsschutz, Verkehrssicherheit und Landverbrauch bieten. Ein Verzicht auf den Halbanschluss Weiningen oder dessen Verlegung in Richtung Limmattaler Kreuz sind als valable Alternativen zu prüfen.
  8. BGer 1C_386/201203.09.2013 · AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Schaukäserei in einer Bauzone innerhalb eines BLN-Gebiets ist rechtmässig, wenn das Vorhaben zonenkonform ist, keine erheblichen Eingriffe in die Schutzziele des BLN-Objekts verursacht und keine obligatorische ENHK-Gutachtenpflicht nach Art. 7 Abs. 2 NHG auslöst.
  9. BVGer A-1187/201129.03.2012 · GutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen Landesverteidigung und Natur-/Landschaftsschutz (BLN-Objekte, Jagdbanngebiet) erfordert bei Bundesaufgaben gemäss Art. 2 NHG die Einholung eines ENHK-Gutachtens und eine vollständige Sachverhaltsermittlung. Fehlende Abklärungen führen zur Aufhebung der Verfügung.
  10. BGer 1C_188/200701.04.2009 · GutgeheissenDie Interessenabwägung muss die Schutzanliegen des ISOS und der kommunalen Bau- und Zonenordnung hinreichend berücksichtigen; qualifizierte Abweichungen von der Grundnutzungsordnung sind nur bei umfassender Begründung zulässig.
  11. ? A-5971/200717.01.2008 · AbgewiesenBei der Interessenabwägung nach Art. 3 Abs. 1 NHG überwiegen die sicherheitstechnischen, wirtschaftlichen und touristischen Interessen am Bau einer neuen Gondelbahn gegenüber dem Interesse am Erhalt der Sesselbahn als Kulturdenkmal.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.