Entscheide zu Art. 29 Abs. 1 LTF
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- BGer 1C_658/2021Ein direktes Beschreiten des Bundesgerichts gegen eine finale kantonale Instanzentscheidung und einen incidenten Rückweisungsentscheid ist unzulässig, wenn ein kantonales Rechtsmittel noch offensteht und nicht als sinnlose Formalität erscheint.
- BGer 1C_523/2019Die Vorinstanz hat zu Recht den ergänzenden Baugesuchsantrag aufgrund Überschreitung der maximal zulässigen überbauten Fläche nach dem geltenden kommunalen Regelwerk (RPE 1972) abgelehnt. Die Anwendung des zum Zeitpunkt der erstinstanzlichen Entscheidung geltenden Rechts ist nicht willkürlich.
- BGer 1C_147/2020Ein auf die Umsetzung einer kommunalen Initiative gerichteter Rechtsbehelf wird ohne aktuelles Interesse irrelevabel, wenn das Ziel der Initiative durch die definitive Inkraftsetzung eines Planes (PLQ) unmöglich wird. Die Planstabilität gemäss Art. 21 Abs. 2 LAT schützt die Gültigkeit und Beständigkeit von Nutzungsplänen.
- BGer 1C_171/2018Die Garantie der erworbenen Rechte nach altem kantonalem Recht (Art. 3 aLC) umfasst keine Rekonstruktion oder Ersatzbauten, selbst bei Beibehaltung des Volumens und der äusseren Erscheinung. Eine Abwägung der Interessen ist erst unter neuem Recht (Art. 5 LC) erforderlich.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.