Entscheide zu Art. 26 BauG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer BE 100 2025 52Wird durch ein Bauvorhaben nicht die Anzahl der Anschlussstellen an öffentliche Strassen erhöht, sondern lediglich die Benutzung eines bestehenden Strassenanschlusses auf einer Nachbarparzelle gesteigert, so liegt kein zweiter Strassenanschluss für die Bauparzelle vor; erforderlich ist jedoch eine erweiterte Strassenanschlussbewilligung…
- VGer BE 100 2025 279Die Besitzstandsgarantie schützt nur jene Nutzung, die im Zeitpunkt der einschränkenden Rechtsänderung tatsächlich ausgeübt wurde; eine zuvor aufgegebene und durch jahrelange andere Nutzung ersetzte Nutzung kann nicht gestützt auf Art. 3 BauG wieder aufgenommen werden. Die Umnutzung einer Erstwohnung zu einer gewerblich an Feriengäste…
- VGer BE 100 2023 346Die Strassenabstände nach Art. 80 Abs. 1 SG (BE) gelten auch für unterirdische Bauten und Anlagen; der blosse Wunsch nach optimaler Grundstücksausnutzung bei einem Neubauprojekt stellt keine besonderen Verhältnisse im Sinne von Art. 81 SG dar und begründet keinen Anspruch auf eine Ausnahmebewilligung.
- VGer BE 100 2022 347Enthält das kommunale Baureglement keine Vorschrift über den Abstand von Bauten zur Bauzonengrenze, so findet Art. 12 Abs. 5 i.V.m. Abs. 1 NBRD als ergänzendes Recht nach Art. 70 Abs. 3 BauG Anwendung, weil es sich beim Zonengrenzabstand um einen baurechtlich wesentlichen Sachverhalt handelt — auch wenn der kommunale Gesetzgeber bewusst…
- VGer BE 100 2022 113Ästhetische Gründe rechtfertigen eine Ausnahme von Bauabstandsvorschriften nur, wenn ohne die Ausnahme keine architektonisch befriedigende Lösung möglich ist; bloss der Wunsch nach der besten architektonischen Lösung genügt nicht. Im Geltungsbereich eines BLN-Gebiets und in der Umgebungsrichtung von ISOS-geschützten Ortsbildern ist bei…
- VGer BE 100 2022 201Die kommunale Praxis der Stadt Bern, in den Lauben der Oberen Altstadt nur Leuchtkästen bis maximal 30 cm Höhe zuzulassen, ist gestützt auf Art. 24 Abs. 2 RR und das öffentliche Interesse am Schutz des UNESCO-Weltkulturguts Berner Altstadt rechtlich haltbar. Wer im Wissen um die fehlende Baubewilligung eine zu grosse Leuchtreklame an…
- VGer BE 100 2022 45Der Wunsch nach optimaler Ausnützung eines Grundstücks und wirtschaftliche Gründe begründen keine «besonderen Verhältnisse» im Sinne von Art. 26 BauG, die eine Ausnahmebewilligung für das Unterschreiten des Gebäudeabstands rechtfertigen; zumutbare alternative Lösungen schliessen eine solche Ausnahme aus.
- VGer BE 100 2021 33Eine vorfabrizierte Fertiggarage mit einer Grundfläche unter 60 m² und einer Höhe unter 4 m gilt als «kleine und leicht entfernbare Baute» im Sinn von Art. 28 Abs. 1 BauG (BE) und kann auf Zusehen hin bewilligt werden, wenn ein genügendes Interesse besteht und keine massgeblichen öffentlichen oder nachbarlichen Interessen…
- BGer 1C_472/2020Ein Prostitutionsbetrieb in einer Wohnzone mit überwiegendem Wohnanteil gilt aufgrund ideeller Immissionen als stark störend und damit zonenwidrig. Eine Ausnahmebewilligung nach kantonalem Recht setzt besondere Verhältnisse voraus, die vorliegend nicht gegeben sind. Die Wiederherstellungsanordnung ist verhältnismässig, da zwingende…
- VGer BE 100 2020 243Eine Wiederherstellungsverfügung muss keine Frist zum Einreichen eines nachträglichen Baugesuchs setzen, wenn das Vorhaben offensichtlich nicht bewilligungsfähig ist; bei einer bewilligungslosen Parkfläche in der Landwirtschaftszone und einem kommunalen Landschaftsschutzgebiet ist dies der Fall, wenn weder die Ausnahmevoraussetzungen…
- VGer BE 100 2020 120Vorspringende Gebäudeteile im Sinn von Art. 10 BMBV (bzw. Anhang 1 Ziff. 3.4 IVHB) sind allein durch die von der Gemeinde festzulegenden Höchstmasse (Tiefe und Breite) definiert; Nutzungsart und bauliche Geschlossenheit spielen keine Rolle, so dass auch bewohnbare und allseitig geschlossene Räume als solche privilegiert sein können.
- VGer BE 100 2020 55Die Besitzstandsgarantie (Art. 3 BauG BE) schützt bei einer baubewilligungspflichtigen Umnutzung nicht das Recht zur Nutzungsänderung selbst, wohl aber den Bestand einer altrechtlichen Baute hinsichtlich ihrer nicht vorschriftskonformen Lage; das Gebäude geniesst damit Bestandesschutz bezüglich des unterschrittenen Strassenabstands, so…
- VGer BE 100 2019 119Wenn benachbarte Parzellen bereits Stützmauern unmittelbar an der Strassengrenze aufweisen, begründen das Gleichbehandlungsgebot und das Gebot einheitlicher Umgebungsgestaltung besondere Verhältnisse, die eine Ausnahme von den Strassenabstandsvorschriften rechtfertigen (Art. 64 Abs. 2 GBR i.V.m. Art. 81 Abs. 1 SG, Art. 26 BauG). Eine…
- VGer BE 100 2019 311Eine altrechtliche Zone für öffentliche Nutzungen (ZöN) ohne nähere Zweckbestimmung ist anhand der konkreten Verhältnisse durch Lückenfüllung auszulegen; ein auf die Parknutzung ausgerichtetes Café kann in einer ZöN FA mit Parkfunktion als zonenkonform gelten, sofern es die bestehenden Nutzungen nicht verdrängt und die Gemeinde damit…
- VGer BE 100 2018 300Eine im Zonenplan weiss eingezeichnete Parzelle ist nach objektiven Kriterien (Lage, Form, historische Funktion, benachbarte Zonen) der Bau- oder Nichtbauzone zuzuordnen; ergibt die gebietsbezogene Betrachtung eine Wegparzelle, ist die entsprechende Rechtsprechung anwendbar. Eine Rückweisung zur Projektänderung kommt nur in Betracht,…
- VGer BE 100 2018 101Kommunale Ästhetikvorschriften, die eine «gute Gesamtwirkung» verlangen (Art. 39 GBR Neuenegg), verpflichten Neubauten, hinreichende Bezüge zur baulichen und landschaftlichen Umgebung herzustellen; volumenbetonte, städtisch gestaltete Mehrfamilienhäuser ohne angepasste Aussenraumgestaltung können in ländlich geprägtem Umfeld auch dann…
- VGer BE 100 2017 75Art. 8 Abs. 2 der Sonderbauvorschriften zur ÜO «Bachtelen», der nur Pult- und Satteldächer mit einer Neigung von 30°–40° erlaubt, ist nicht auf Dächer von Dachaufbauten anwendbar, weil die Norm historisch ausschliesslich für Hauptdächer erlassen wurde und die Aufhebung des Dachaufbautenverbots 1997 bewusst auf das allgemeine…
- VGer BE 100 2016 242Ästhetikvorschriften haben selbständige Bedeutung und sind grundsätzlich gleichrangig wie die übrigen Bauvorschriften; bei ästhetischen Mängeln, die nicht durch Bedingungen oder Auflagen behebbar sind, ist der Bauabschlag zu erteilen, unabhängig von einer allgemeinen Interessenabwägung. Eine Interessenabwägung ist allenfalls im Rahmen…
- VGer BE 100 2016 128Die Besitzstandsgarantie nach Art. 3 BauG setzt eine formell bewilligte Baute voraus; kann der Bauherr keine entsprechende Baubewilligung nachweisen, hat er die Folgen der Beweislosigkeit zu tragen. Ein geplanter Dachausbau, der die Mindesthöhe von 2,3 m nach Art. 67 BauV nicht einhält und sich nicht auf den Besitzstandsschutz stützen…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.