Wenn benachbarte Parzellen bereits Stützmauern unmittelbar an der Strassengrenze aufweisen, begründen das Gleichbehandlungsgebot und das Gebot einheitlicher Umgebungsgestaltung besondere Verhältnisse, die eine Ausnahme von den Strassenabstandsvorschriften rechtfertigen (Art. 64 Abs. 2 GBR i.V.m. Art. 81 Abs. 1 SG, Art. 26 BauG). Eine…
VGer BE 100 2019 119 vom 12.02.2020 (Abgewiesen)Themenfeld
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Entscheide zur selben Frage
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Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.