Eine altrechtliche Zone für öffentliche Nutzungen (ZöN) ohne nähere Zweckbestimmung ist anhand der konkreten Verhältnisse durch Lückenfüllung auszulegen; ein auf die Parknutzung ausgerichtetes Café kann in einer ZöN FA mit Parkfunktion als zonenkonform gelten, sofern es die bestehenden Nutzungen nicht verdrängt und die Gemeinde damit…
VGer BE 100 2019 311 vom 15.08.2019 (Rückweisung)Themenfeld
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Entscheide zur selben Frage
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Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.