Bestimmung · 12 Entscheide

Art. 21 Abs. 1 RPG

12 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
12
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
42 %
Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 21 Abs. 1 RPG

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. BGer 1C_209/202515.12.2025 · AbgewiesenEine Planungszone ist rechtmässig, wenn sie der Sicherung einer künftigen Nutzungsplanung dient, ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht und die Planbeständigkeit nicht verletzt wird. Die Planbeständigkeit steht einer Überprüfung der Nutzungsordnung nicht entgegen, wenn die geltenden Pläne revisionsbedürftig sind und die…
  2. BGer 1C_58/202127.07.2023 · GutgeheissenEin Gestaltungsplan, der in einem ISOS-Gebiet Baubereiche festlegt, die mit den Schutzzielen des ISOS in Widerspruch stehen, erfordert die Einholung eines Gutachtens der ENHK, wenn eine Bundesaufgabe vorliegt (hier: Koordination mit Gewässerraumfestlegung und mögliche gewässerrechtliche Ausnahmebewilligung).
  3. BGer 1C_99/202225.04.2023 · AbgewiesenEin Gestaltungsplan für ein Alters- und Pflegezentrum in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ist zonenkonform, wenn die Alterswohnungen in einem engen funktionalen Zusammenhang mit dem Pflegezentrum stehen und die Sondernutzungsvorschriften sicherstellen, dass die Wohnungen ihrem Zweck entsprechend genutzt werden. Die Einordnung…
  4. BGer 1C_100/202216.02.2023 · AbgewiesenEine Gemeinde ist nicht verpflichtet, eine Planungszone zu erlassen, wenn die Rückzonung von Grundstücken mit einem kürzlich genehmigten Gestaltungsplan nicht verhältnismässig ist und die Planbeständigkeit sowie der Vertrauensschutz Vorrang haben. Eine Baubewilligung kann erteilt werden, wenn das Vorhaben die öffentlich aufgelegte…
  5. BGer 1C_688/202006.01.2022 · AbgewiesenEine anderechtliche Reservebauzone kann nicht durch blosse technische Nachführung oder kantonale Gesetzesänderungen zur definitiven Bauzone werden; eine Einzonung setzt ein formelles Planänderungsverfahren und die Erfüllung der Voraussetzungen nach Art. 15 RPG voraus.
  6. BGer 1C_47/202017.06.2021 · Teilweise gutgeheissenDie Teilrevision der Ortsplanung Serletta Süd in St. Moritz ist bundesrechtskonform, da die Interessenabwägung trotz knapper Darstellung im Planungsbericht die veränderten Verhältnisse (rechtliche Rahmenbedingungen, öffentliches Interesse an Gesundheitstourismus) und das gering gewichtete Vertrauen in die Planbeständigkeit angemessen…
  7. BGer 1C_20/201911.12.2019 · GutgeheissenDie im Nutzungsplan verbindlich festgelegte Zonenzuweisung kann im Baubewilligungsverfahren nicht mehr überprüft werden, sofern keine Ausnahmefälle vorliegen. Die anrechenbare Grundstücksfläche (aGSF) ist gemäss Zonenplan zu bestimmen.
  8. BGer BGE 145 II 8301.01.2019 · GutgeheissenEine Erhaltungszone nach Art. 33 RPV ist als Nichtbauzone zu qualifizieren, wenn sie keine Kleinsiedlung i.S.v. Art. 33 RPV darstellt und keine bundesrechtskonforme Grundlage für die Umnutzung von Ökonomiebauten zu Wohnzwecken bietet. Die Umnutzung von Stallbauten zu Zweitwohnungen ausserhalb der Bauzone ist nur unter den strengen…
  9. BGer 1C_62/201812.12.2018 · GutgeheissenDie Umnutzung einer Stallbaute zu einer Ferienwohnung in einer Erhaltungszone ausserhalb der Bauzone ist bundesrechtswidrig, wenn die Zone keine Kleinsiedlung i.S.v. Art. 33 RPV darstellt und die Voraussetzungen für geschützte oder landschaftsprägende Bauten (Art. 24d RPG, Art. 39 RPV) nicht erfüllt sind. Die Interessen an der Erhaltung…
  10. BGer 1C_65/201705.10.2017 · AbgewiesenDie Baubewilligung für den Abbruch eines Gebäudes und den Neubau eines Wohngebäudes mit Doppelgarage auf einer bereits in der Bauzone liegenden Parzelle verstösst nicht gegen das Koordinationsprinzip (Art. 25a Abs. 2 Bst. d RPG) oder die Bindungswirkung des Nutzungsplans (Art. 21 Abs. 1 RPG), sofern die kantonale Instanz die…
  11. BGer 1C_68/201701.09.2017 · AbgewiesenDie Verweigerung einer Umgebungsplanänderung zur Umwandlung von Längs- in Querparkplätze ist bundesrechtskonform, wenn die Auslegung der Sonderbauvorschriften auf sachlichen Gründen (historisch, teleologisch, systematisch) und Verkehrssicherheitsaspekten beruht.
  12. BGer 1C_7/201211.06.2012 · AbgewiesenEin Abbauvorhaben mit einem Volumen von 7'200 m³ in einer Abbauzone nahe dem Siedlungsgebiet erfordert ein Sondernutzungsplanverfahren, da nur dieses eine umfassende Interessenabwägung und die Festlegung von Abbauplan, Rekultivierung und Endgestaltung ermöglicht. Ein Ausnahmebewilligungsverfahren genügt nicht.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.