Für industrielle Hochbauten in einer Arbeitszone ist ein ausnahmsweiser Verzicht auf den Sondernutzungsplan (§ 166 Abs. 2 PBG) zulässig, wenn der Nachweis erbracht wird, dass das Bauprojekt allen Auflagen Rechnung trägt und keine weitgehende sondernutzungsplanerische Regelung nötig ist; die blosse Möglichkeit künftiger Erweiterungen auf…
KGer LU 7H 18 69 vom 02.07.2018 (Abgewiesen)Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.