Entscheide zu Art. 18 LPN
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_313/2025Die Baubewilligung für zwei Villen auf einer Parzelle in der Bauzone des Mont-sur-Lausanne ist rechtmässig, da keine geschützten Biotope oder bemerkenswerte Bäume betroffen sind, die Abwägung der Interessen zugunsten der Bauherrin ausfiel und die planungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- BGer 1C_440/2023Ein Quartierplan in einem bereits verdichteten Gebiet innerhalb des PALM kann auch bei Überschreitung der Immissionsgrenzwerte genehmigt werden, wenn durch planerische, bauliche oder konstruktive Massnahmen sichergestellt ist, dass die Lärmbelastung im Rahmen der Baubewilligung auf ein zulässiges Mass reduziert werden kann. Die Abwägung…
- BGer 1C_144/2023Ein Kontrolle des PEP im Rahmen einer Baubewilligung ist nur ausnahmsweise bei sensibler Änderung der Umstände zulässig. Bei Vorhandensein eines geschützten Biotops oder einer geschützten Art ist eine Interessenabwägung erforderlich, wobei die Massnahmen zur Kompensation oder zum Schutz der Art angemessen sein müssen.
- BGer 1C_349/2023Ein incidenter Kontroll des Planes de quartier (PQ) aufgrund der ISOS-Eintragung oder eines möglichen Biotops ist nicht gerechtfertigt, wenn das Projekt die charakteristischen Merkmale des ISOS-Perimeters nicht beeinträchtigt und keine hinreichenden Anzeichen für ein schützenswertes Biotop vorliegen.
- BGer 1C_552/2023Das Bundesgericht hebt den kantonalen Entscheid auf und verweist die Sache zur Abklärung zurück, ob auf der betroffenen Parzelle ein schutzwürdiger Biotop vorhanden ist, und zur allfälligen Interessenabwägung gemäss Art. 18 Abs. 1ter LPN. Die Abwägung muss insbesondere die Schutzbedürftigkeit des Biotops und die Massnahmen zu dessen…
- BGer 1C_452/2022Ein amovibler Ponton für eine Segelschule auf dem Genfersee kann in einer Schutzzone (Seerives) als zonenkonform nach Art. 22 LAT oder ausnahmsweise nach Art. 24 LAT bewilligt werden, sofern die Interessenabwägung keine überwiegenden öffentlichen Interessen (insbesondere Naturschutz) entgegenstehen lässt.
- BGer 1C_409/2022Die partielle Revision des Zonenplans von Fully (VS) verstösst gegen das Prinzip der Planstabilität (Art. 21 Abs. 2 LAT) und das Konzentrationsprinzip (Art. 1 Abs. 2 lit. a bis LAT), da isolierte Bauzonen in den 'Hauts de Fully' sowie ungenügende Schutzmassnahmen für das IBN-Objekt VS121 ('Grand-Blettay') nicht rechtfertigbar sind.
- BGer 1C_96/2022Die Qualität zur Beschwerde von Patrimoine Suisse Vaud ist aufgrund der LPNMS zu bejahen, und die Vorinstanz muss die materielle Prüfung der Schutzbedürftigkeit der 'villa Wiederkehr' nachholen. Zudem ist die Frage der Existenz eines schützenswerten Biotops auf der Parzelle zu klären und gegebenenfalls eine Interessenabwägung nach Art.…
- BGer 1C_458/2022Ein Plan partiel d'affectation (PPA) für einen Windpark muss bereits auf dieser Stufe eine vollständige Interessenabwägung und eine exhaustive Umweltverträglichkeitsprüfung (EIE) enthalten, wenn der Plan konkrete Projekte mit präzisen Standorten und Auswirkungen festlegt. Unvollständige Untersuchungen zu geschützten Arten oder…
- BGer 1C_304/2022Ein präjudizieller Kontrollantrag für einen Quartierplan ist nur bei wesentlichen Änderungen der Umstände zulässig. Die Erschliessung eines Grundstücks muss nicht ideal, aber ausreichend für den vorgesehenen Verkehr sein. Die Einbeziehung von Verkehrsflächen in die COS-Berechnung ist nicht willkürlich, wenn sie auf kantonaler Praxis…
- BGer 1C_657/2018Das Bundesgericht bestätigt die grundsätzliche Zulässigkeit des Windparks Sainte-Croix unter der Bedingung, dass zusätzliche Massnahmen zur Schutz der Avifauna und zur Lärmminderung umgesetzt werden. Die Interessenabwägung zwischen Energieproduktion und Umweltschutz ist im konkreten Fall rechtmässig, sofern die gesetzlichen Vorgaben…
- BGer 1C_653/2019Die Haie in der Bauzone unterliegt nicht automatisch dem Schutz nach kantonalem Recht (Art. 39 Abs. 1 LPNP/JU), sondern ist im Rahmen der kommunalen Planung zu beurteilen. Die Abwägung der Interessen (Art. 18 LPN, Art. 14 OPN) durch die kantonale Instanz ist unter Berücksichtigung der lokalen Umstände und der kantonalen…
- BGer 1C_233/2019Der Rückzug einer präkar gewährten Bewilligung zur Nutzung des öffentlichen Gewässerdomains (Bojen- und Ankerplatz) ist rechtmässig, wenn er auf gewichtige öffentliche Interessen wie Landschaftsschutz, Schutz der Unterwasservegetation und Fischerei gestützt wird und verhältnismässig ist.
- BGer 1C_294/2017Die Massnahme M5 (Modellierung eines Geländes als Hochwasserkorridor) zur Schutz vor seltenen bis sehr seltenen Hochwasserereignissen ist im öffentlichen Interesse und verhältnismässig, sofern sie mit angemessenen Kompensationsmassnahmen für den betroffenen Biotop (Mésobromion) verbunden wird. Die Abwägung zwischen Sicherheitsinteressen…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.