Bestimmung · 3 Entscheide

Art. 16 Abs. 1 USG

3 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
3
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
33 %
Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 16 Abs. 1 USG

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  1. BGer BGE 147 II 35701.01.2021 · Teilweise gutgeheissenÜberschreitungen der Lärm-Immissionsgrenzwerte einer zivilen Schiessanlage sind unter Gewährung von Sanierungserleichterungen grundsätzlich hinzunehmen, damit die obligatorische Schiesspflicht erfüllt werden kann. Freiwillige Schiessübungen können ebenfalls Erleichterungen rechtfertigen, fallen aber weniger stark ins Gewicht als das…
  2. BGer 1C_297/200918.01.2010 · AbgewiesenBei der Interessenabwägung zwischen dem Ruhebedürfnis weniger Betroffener und dem öffentlichen Interesse an der Bewahrung traditioneller kultureller Werte (nächtlicher Glockenschlag) können Sanierungserleichterungen gemäss Art. 17 USG und Art. 14 LSV gewährt werden, wenn die Sanierung unverhältnismässig wäre.
  3. BGer 1A.73/199907.06.2000 · AbgewiesenBei der Interessenabwägung zwischen dem Ruhebedürfnis der Anwohner:innen und dem traditionellen Frühgeläut einer Kirche ist die örtliche Tradition und Akzeptanz massgeblich, sofern keine schädlichen oder lästigen Immissionen vorliegen. Eine Einschränkung der Betriebszeit auf 06.00 Uhr ist verhältnismässig.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.