Entscheide zu Art. 16 Abs. 1 RPG
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- BGer 1C_226/2025Ein Weidezaun mit Durchfahrtsgatter in der Landwirtschaftszone ist nur zonenkonform, wenn er am Standort der Weideflächen platziert ist und die landwirtschaftliche Notwendigkeit objektiv begründet ist. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig, wenn die Baute nicht legalisierbar ist und ein öffentliches…
- BGer 1C_170/2024Die zuständige kantonale Behörde muss bei allen Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone über die Zonenkonformität und die Ausnahmebewilligungsfähigkeit entscheiden; eine Vorababweisung durch die Gemeinde ohne Einbezug der kantonalen Behörde verstösst gegen Art. 25 Abs. 2 RPG und das Koordinationsgebot nach Art. 25a RPG.
- BGer 1C_315/2023Die Unterscheidung zwischen Neubauten am Siedlungsrand und mitten im Landschaftsbildgebiet ist sachlich gerechtfertigt, wenn sie dem Schutz des Landschaftsbilds dient. Ein Bauabschlag in einem Landschaftsbildgebiet ist verhältnismässig, wenn die zonenkonforme Nutzung weiterhin möglich bleibt und der Schutzzweck gewahrt wird.
- BGer 1C_398/2022Die Terrainveränderung in der Landwirtschaftszone ist mangels Zonenkonformität zu verweigern, da überwiegende öffentliche Interessen des Naturschutzes (Regenerations- und Vernetzungspotenzial als Feuchtgebiet) der Bodenaufwertung entgegenstehen (Art. 34 Abs. 4 lit. b RPV).
- BGer 1C_189/2022Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei widerrechtlichen Bauten ausserhalb der Bauzone ist grundsätzlich geboten, sofern nicht ausnahmsweise die Verhältnismässigkeit eine alternative Lösung zulässt. Die Alternative muss jedoch gleichwertig sein und den rechtmässigen Zustand dauerhaft sicherstellen.
- BGer 1C_49/2017Ein Detailnutzungsplan, der eine Speziallandwirtschaftszone für nichtlandwirtschaftliche Nutzungen (Markthalle, Ringkuhkampfarena) vorsieht, ist unzulässig, wenn die Voraussetzungen von Art. 16a Abs. 3 RPG nicht erfüllt sind und die Zone nicht als Bauzone qualifiziert werden kann.
- BGer 1C_534/2012Die Interessenabwägung zwischen der Freihaltung kernnaher Siedlungsräume und dem Schutz vor Geruchsemissionen einer nicht bewilligten Tierhaltung erfordert eine Sistierung des Planungsverfahrens bis zur Klärung der Bewilligungsfähigkeit der Umnutzung.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.