Entscheide zu Art. 106 BGG
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- BGer 1C_83/2025Ein Bauvorhaben (Windfang/Balkonersatz und Sichtschutzwand) ist unzulässig, wenn es gegen die Sonderbauvorschriften eines Gestaltungsplans verstösst, insbesondere wenn die geforderte konstruktive Trennung zwischen eingeschossigem und zweigeschossigem Bau nicht gegeben ist und die bauliche Anlage ausserhalb der Baubereiche nicht…
- BGer 1C_533/2024Ein Bauvorhaben, das von den wegleitenden Richtprojekten eines Gestaltungsplans erheblich abweicht, ohne eine mindestens gleich gute Lösung zu bieten, ist mit dem Gestaltungsplan unvereinbar. Die Baubewilligungsbehörde überschreitet ihren Ermessensspielraum, wenn sie solche Abweichungen ohne hinreichende Begründung zulässt.
- BGer 1C_143/2022Die Baubehörde darf auf ein Baugesuch eintreten, wenn die zivilrechtliche Bauberechtigung der Bauherrschaft nicht offensichtlich fehlt und das Vorhaben nicht offenkundig Eigentumsrechte Dritter verletzt. Untergeordnete Änderungen eines Baugesuchs erfordern keine erneute Verwendung des offiziellen Formulars.
- BGer 1C_335/2022Ein Brombeerzuchtstreifen mit Spaliererziehung in der Landwirtschaftszone ist nicht zonenkonform, wenn der Betrieb als Freizeitlandwirtschaft einzustufen ist (Art. 34 Abs. 5 RPV). Die Beurteilung der Zonenkonformität erfordert eine Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung von Indizien wie fehlende Gewinnorientierung, fehlende…
- BGer 1C_129/2021Die hoheitliche Einrichtung einer Dienstbarkeit zur Mitbenützung eines privaten Erschliessungstunnels im Rahmen eines Quartierplans ist mit Bundesrecht vereinbar, wenn sie der hinreichenden Erschliessung eingezonten Baulands dient und verhältnismässig ist.
- BGer 1C_70/2021Die Auslegung von Baulinien in einem Quartierplan kann teleologisch reduziert werden, wenn deren Zweck (z. B. Erschliessungssicherung) erfüllt ist. Bei der Beurteilung von Ausnahmebewilligungen und ästhetischen Einpassungen steht der Gemeinde ein Ermessensspielraum zu, der nur bei Willkür oder Überschreitung der Gemeindeautonomie…
- BGer 1C_670/2020Eine teilweise Änderung im Sinne von § 34ter PBG/SO setzt voraus, dass die Wesensgleichheit der Baute, insbesondere hinsichtlich der äusseren Erscheinung, gewahrt wird. Eine Abweichung in Bauweise und äusserer Erscheinung (z. B. von einer Pergola mit Kunststoffdach zu einem teilweise offenen Gartenhaus aus Holz) rechtfertigt die…
- BGer 1C_279/2020Die kantonale Praxis zur Bestimmung des gewachsenen Terrains gemäss § 8 RBV # ist mit dem Willkürverbot vereinbar, wenn das bestehende Terrain seit mindestens 30 Jahren unverändert ist und keine baupolizeilich unhaltbaren Ergebnisse entstehen.
- BGer 1C_383/2020Die Berechnung der Pflichtparkplätze nach kantonalem Recht und der VSS-Norm SN 640 281 ist nur auf Willkür zu prüfen. Spezialfälle wie ein McDrive können nach Einzelfallabwägung und Fachkenntnis bewertet werden, sofern die Norm keine konkrete Regelung vorsieht.
- BGer 1C_61/2020Die Anpassung einer Baubewilligung zur Nutzung eines Flurwegs als Baustellenzufahrt ist zulässig, wenn neue erhebliche Sachumstände vorliegen und die Interessenabwägung eine Entlastung der Quartierstrasse sowie eine kostengünstigere Erschliessung rechtfertigt.
- BGer 1C_607/2019Die Vorinstanz hat willkürfrei festgestellt, dass gestaffelte Bauten vorliegen und die Gebäudehöhe für jede Einheit gesondert gemessen werden darf. Zudem sind die Terrainveränderungen und Stützmauern als unvermeidlich und zulässig einzustufen.
- BGer 1C_378/2019Die Baubewilligung für ein Mehrfamilienhaus in der Kernzone ist rechtmässig, wenn die Zonenkonformität, die Einhaltung der baurechtlichen Vorgaben (u.a. Besonnung, Kinderspielflächen, Parkplätze) sowie die Einordnung in die Umgebung gewahrt sind und keine überwiegenden öffentlichen Interessen einer Reduktion der Baumasse entgegenstehen.
- BGer 1C_354/2019Die Baubewilligung für ein Mehrfamilienhaus in der Wohnzone W2A innerhalb eines Gestaltungsplans ist rechtmässig, wenn das Projekt die Vorschriften des Gestaltungsplans einhält und keine überwiegenden öffentlichen Interessen gegen die maximale Ausnutzung sprechen.
- BGer 1C_187/2019Eine Ausnahmebewilligung nach § 133 Abs. 1 lit. c PBG (Nachverdichtung) setzt voraus, dass die Unterschreitung von Grenzabständen der Realisierung zusätzlicher anrechenbarer Wohnflächen dient; nicht anrechenbare Räume (z. B. Untergeschoss) rechtfertigen keine Ausnahme.
- BGer 1C_182/2018Die Qualifizierung von Räumen als Voll- oder Dachgeschoss sowie die Messung der Gebäudehöhe bei Kreuzfirstdächern sind nach kantonalem Recht zu beurteilen; eine willkürliche Anwendung liegt nicht vor, wenn die Vorinstanz die Eignung von Räumen für Wohnzwecke und die Messweise bei ungewöhnlichen Dachformen sachgerecht prüft.
- BGer 1C_75/2018Die Genehmigung eines privaten Gestaltungsplans kann auch ohne Durchführung eines Konkurrenzverfahrens erfolgen, wenn die städtebaulichen Ziele auf andere Weise erreicht werden. Die Beurteilung der Gesamtwirkung eines Gestaltungsplans obliegt der Behörde und ist nur auf Willkür überprüfbar.
- BGer 1C_187/2018Das Bundesgericht tritt auf eine ungenügend begründete Beschwerde nicht ein, da die Sachverhalts- und Verfassungsrügen nicht substanziiert vorgebracht wurden.
- BGer 1C_37/2018Die Vorinstanz hat die Baubewilligung für ein Zweifamilienhaus mit Tiefgarage in der Wohnzone W2 zu Recht erteilt. Die Rügen der Beschwerdeführer zu Ausstandsregeln, Protokollierung, Ausnützungsziffer und Verunstaltungsverbot erweisen sich als unbegründet.
- BGer 1C_343/2017Die Bewilligung eines Balkonturms an einem vorschriftswidrigen Gebäude ist zulässig, wenn keine neuen oder weitergehenden Abweichungen von Bauvorschriften entstehen und die Interessenabwägung nach § 357 Abs. 1 PBG die Vorteile der Bauherrschaft überwiegen lässt.
- BGer 1C_246/2015Die Baubewilligung kann verweigert werden, wenn die rechtliche Erschliessung des Bauvorhabens aufgrund unklarer zivilrechtlicher Dienstbarkeiten nicht hinreichend gesichert ist. Die Vorinstanz darf die Prüfung nicht liquider zivilrechtlicher Vorfragen den Zivilgerichten überlassen.
- BGer 1C_204/2015Eine nachträgliche Baubewilligung für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe muss auch das Vorsorgeprinzip (Art. 11 Abs. 2 USG, Art. 7 Abs. 1 LSV) einhalten; der Gemeinderat hat zu prüfen, ob eine Umplatzierung der Anlage ins Hausinnere technisch und wirtschaftlich tragbar ist.
- BGer 1C_300/2012Die militärische Plangenehmigung für die Unterkunft 'Chilcherli' auf landwirtschaftlich genutztem Land ist rechtmässig, da die überwiegenden militärischen Interessen und die haushälterische Bodennutzung eine sachlich vertretbare Interessenabwägung ermöglichen.
- BGer 1C_560/2010Die Interessenabwägung zwischen Landschaftsschutz (Drumlinlandschaft) und Energieversorgung muss alle ernsthaft in Betracht fallenden Varianten, inkl. Teilverkabelung, umfassend prüfen. Eine pauschale Ablehnung der Verkabelung aufgrund veralteter Annahmen zu Störanfälligkeit und unvollständiger Kostenberechnung genügt nicht.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.