Entscheide zu Art. 100 Abs. 1 BGG
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- BGer 1C_411/2025Die Bewilligung einer Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen nach der Worst-Case-Betrachtung ist bundesrechtskonform, sofern die im Standortdatenblatt beantragte Sendeleistung massgebend ist und die Einhaltung der Anlagegrenzwerte nach den vom METAS empfohlenen Messmethoden überprüft werden kann.
- BGer 1C_425/2025Für den rechnerischen Nachweis der Einhaltung der Anlagegrenzwerte bei Mobilfunkanlagen ist die im Standortdatenblatt beantragte Sendeleistung massgebend, nicht die technisch mögliche maximale Sendeleistung. Eine adaptive Nutzung von Antennen erfordert eine neue Bewilligung.
- BGer 1C_71/2026Ein gegen eine Zwischenentscheidung in einem Planungsverfahren gerichteter Rekurs ist unzulässig, wenn die Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG nicht erfüllt sind, insbesondere kein irreparabler Nachteil oder eine unnötige Verfahrensverlängerung vorliegt.
- BGer 1C_677/2024Die akzessorische Überprüfung einer Überbauungsordnung im Baubewilligungsverfahren ist nur ausnahmsweise zulässig, insbesondere wenn die Betroffenen keine Möglichkeit hatten, ihre Interessen im Planverfahren zu wahren oder sich die Verhältnisse seit Planerlass erheblich geändert haben. Die Auslegung kantonaler Bauvorschriften durch die…
- BGer 1C_483/2024Die Auslegung kantonaler Bauvorschriften zur Geschossigkeit und Einordnung in das Ortsbild durch die Vorinstanz verstösst nicht gegen das Willkürverbot (Art. 9 BV), wenn sie sachlich nachvollziehbar und nicht offensichtlich unhaltbar ist.
- BGer 1C_135/2023Die Massgeblichkeit des neuen kantonalen Richtplans (KantRP) für eine laufende Ortsplanungsrevision führt nicht automatisch zu einer erheblichen Ausweitung der Thematik, die eine Neuauflage erfordert. Eine leichte Teilrevision ohne Bauzonenerweiterung unterliegt nicht den Anforderungen einer Gesamtrevision.
- BGer 1C_561/2021Fehlendes Rechtsschutzinteresse der Beschwerdeführerin an der Feststellung der Nichtigkeit von Baubewilligung und Ausnahmebewilligung, da die bewilligten Arbeiten bereits abgeschlossen sind und kein praktischer Nutzen aus der Feststellung resultiert.
- BGer 1C_778/2021Die Vorinstanz hat den Anspruch auf rechtliches Gehör nicht verletzt, indem sie sich auf die entscheidwesentlichen Punkte beschränkte und nicht alle Parteivorbringen ausdrücklich widerlegte. Die Prüfung der guten Gesamtwirkung und des Schutzes eines Gehölzgürtels durch die kantonalen Behörden war nicht willkürlich.
- BGer 1C_771/2021Die Wiederherstellungsverfügung zur Ausführung einer bewilligten Umgebungsmauer ist rechtmässig, wenn sie dem rechtmässigen (nicht ursprünglichen) Zustand entspricht und verhältnismässig ist. Ein öffentliches Interesse an der Mauer besteht insbesondere aufgrund denkmalpflegerischer Anforderungen.
- BGer 1C_246/2021Enteignungsrechtliche Entschädigungsansprüche wegen nachbarrechtlicher Beeinträchtigungen setzen voraus, dass die Immissionen von einem Werk im öffentlichen Interesse ausgehen. Bei rein privatrechtlichen Konflikten zwischen Nachbarn ist das Enteignungsverfahren nicht anwendbar.
- BGer 1C_463/2021Die Beschwerde wird mangels genügender Begründung nicht behandelt, da der Beschwerdeführer die selbstständigen Begründungen des Verwaltungsgerichts nicht rechtsgenügend anfechtet.
- BGer 1C_396/2021Die Vorinstanz hat eine Interessenabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an einem raschen Baubeginn des Spitalzentrums und den privaten Interessen des Beschwerdeführers (Lärmbelastung, Licht- und Sonnenentzug) vorgenommen und dabei das öffentliche Interesse höher gewichtet.
- BGer 1C_188/2021Verletzung des rechtlichen Gehörs und des Anspruchs auf Gleichbehandlung durch Nichteinbezug der Beschwerdeführer in das kantonale Beschwerdeverfahren gegen eine Nutzungsplanungsrevision.
- BGer 1C_131/2020Eine nachträgliche Baubewilligung für einen nicht bewilligten Liftaufbau kann verweigert werden, wenn dieser die zulässige Firsthöhe überragt und nicht als technisches Bauteil qualifiziert. Die Anordnung zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig, wenn die Bauherrschaft nicht gutgläubig war.
- BGer 1C_186/2020Die Beschwerde gegen die Abweisung einer Baubewilligung wegen Nichteinhaltung des Grenzabstands wird abgewiesen, da die Rügen des Beschwerdeführers nicht hinreichend begründet sind und keine willkürliche Anwendung des kantonalen Rechts vorliegt.
- BGer 1C_336/2018Ein Gemeinde-Rekurs gegen eine Baubewilligung ist unzulässig, wenn die Gemeinde ihre Legitimation nicht auf ihre verfassungsmässige Autonomie oder eine spezifische Rechtsverletzung stützt, sondern bloss allgemeine Interessen geltend macht.
- BGer 1C_543/2016Eine Sondernutzungsplanung wie der Aussichtsschutz kann nach Ablauf eines langen Zeitraums (hier 30 Jahre) unabhängig von geänderten Verhältnissen überprüft werden. Die Interessenabwägung muss die konkrete Beeinträchtigung des öffentlichen Interesses (Aussicht) gegen die Eigentumsbeschränkung des Grundeigentümers abwägen.
- BGer 1C_62/2016Die Baubewilligung für ein Garni/Pensionshaus in der Dorferweiterungszone hält die zulässigen Gebäude- und Firsthöhen ein, und die lärmrechtlichen Bedenken sind unbegründet, da keine Überschreitung der Planungswerte zu erwarten ist.
- BGer 1C_203/2015Die vollständige Schliessung einer Gartenanlage für Besucher ab 19.00 Uhr ohne hinreichende Begründung der Lärmbelastung durch einfache Gartenbenutzung (ohne Bewirtung) ist unverhältnismässig und verletzt das rechtliche Gehör. Die Vorinstanz muss prüfen, ob mildere Massnahmen ausreichen.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.