Bestimmung · 4 Entscheide

§ 237 Abs. 4 PBG

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Entscheide
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Entscheide zu § 237 Abs. 4 PBG

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  1. VGer ZH VB.2024.0056630.10.2025 · AbgewiesenBei der Frage, ob für die Veränderung eines privatrechtlich gesicherten Zugangs ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren durchzuführen ist, steht der Gemeinde kein relativ erheblicher Entscheidungsspielraum zu; auf ein solches Verfahren kann nur verzichtet werden, wenn die offensichtliche Bewilligungsunfähigkeit klar erstellt ist.
  2. VGer ZH VB.2021.0060518.08.2022 · AbgewiesenBei einer Nachbarbeschwerde gegen eine Baubewilligung ist es nicht Sache der Baubewilligungsbehörde oder der Bauherrschaft, die fehlende Schutzwürdigkeit einer abzubrechenden Baute nachzuweisen; die Beschwerdeführerin muss die Schutzwürdigkeit substanziiert behaupten und darlegen.
  3. VGer ZH VB.2020.0003925.06.2020 · AbgewiesenDie Verlegung eines privatrechtlich gesicherten Zugangs bedarf der Zustimmung der örtlichen Baubehörde und ist im Grundbuch anzumerken; die Genehmigung entsprechender Pläne im Baubewilligungsverfahren gilt als implizite Zustimmung. Einwände zur Verletzung einer privatrechtlichen Dienstbarkeit gehören vor das Zivilgericht, nicht das…
  4. VGer ZH VB.2018.0014915.11.2018 · AbgewiesenBei einer Baulücke in der Kernzone können im Einzelfall geringere Anforderungen an die Erschliessungsbreite gestellt werden; die Regelung von Nebenpunkten wie Fassadenmaterialien darf auf ein späteres Verfahren verwiesen werden.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.