Entscheide zu § 237 Abs. 4 PBG
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- VGer ZH VB.2024.00566Bei der Frage, ob für die Veränderung eines privatrechtlich gesicherten Zugangs ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren durchzuführen ist, steht der Gemeinde kein relativ erheblicher Entscheidungsspielraum zu; auf ein solches Verfahren kann nur verzichtet werden, wenn die offensichtliche Bewilligungsunfähigkeit klar erstellt ist.
- VGer ZH VB.2021.00605Bei einer Nachbarbeschwerde gegen eine Baubewilligung ist es nicht Sache der Baubewilligungsbehörde oder der Bauherrschaft, die fehlende Schutzwürdigkeit einer abzubrechenden Baute nachzuweisen; die Beschwerdeführerin muss die Schutzwürdigkeit substanziiert behaupten und darlegen.
- VGer ZH VB.2020.00039Die Verlegung eines privatrechtlich gesicherten Zugangs bedarf der Zustimmung der örtlichen Baubehörde und ist im Grundbuch anzumerken; die Genehmigung entsprechender Pläne im Baubewilligungsverfahren gilt als implizite Zustimmung. Einwände zur Verletzung einer privatrechtlichen Dienstbarkeit gehören vor das Zivilgericht, nicht das…
- VGer ZH VB.2018.00149Bei einer Baulücke in der Kernzone können im Einzelfall geringere Anforderungen an die Erschliessungsbreite gestellt werden; die Regelung von Nebenpunkten wie Fassadenmaterialien darf auf ein späteres Verfahren verwiesen werden.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.