Disposition · 4 décisions

§ 237 al. 4 PBG

4 décisions du corpus invoquent cette disposition.

Décisions
4
Admis (totalement/partiellement)
0 %
Moyenne du corpus
27 %

Décisions relatives à § 237 al. 4 PBG

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  1. VGer ZH VB.2024.0056630.10.2025 · RejetéBei der Frage, ob für die Veränderung eines privatrechtlich gesicherten Zugangs ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren durchzuführen ist, steht der Gemeinde kein relativ erheblicher Entscheidungsspielraum zu; auf ein solches Verfahren kann nur verzichtet werden, wenn die offensichtliche Bewilligungsunfähigkeit klar erstellt ist.
  2. VGer ZH VB.2021.0060518.08.2022 · RejetéBei einer Nachbarbeschwerde gegen eine Baubewilligung ist es nicht Sache der Baubewilligungsbehörde oder der Bauherrschaft, die fehlende Schutzwürdigkeit einer abzubrechenden Baute nachzuweisen; die Beschwerdeführerin muss die Schutzwürdigkeit substanziiert behaupten und darlegen.
  3. VGer ZH VB.2020.0003925.06.2020 · RejetéDie Verlegung eines privatrechtlich gesicherten Zugangs bedarf der Zustimmung der örtlichen Baubehörde und ist im Grundbuch anzumerken; die Genehmigung entsprechender Pläne im Baubewilligungsverfahren gilt als implizite Zustimmung. Einwände zur Verletzung einer privatrechtlichen Dienstbarkeit gehören vor das Zivilgericht, nicht das…
  4. VGer ZH VB.2018.0014915.11.2018 · RejetéBei einer Baulücke in der Kernzone können im Einzelfall geringere Anforderungen an die Erschliessungsbreite gestellt werden; die Regelung von Nebenpunkten wie Fassadenmaterialien darf auf ein späteres Verfahren verwiesen werden.

Les résumés sont des synthèses propres, assistées par IA, des textes intégraux officiels (état au 02.10.2026), traduites automatiquement de l'allemand. Seule la décision du tribunal fait foi.