Decisioni su art. 78 cpv. I Cost.
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- VGer ZH VB.2017.00183Nachbarn, die als mitbetroffene Grundeigentümer Adressaten des Bauentscheids waren, sind rekurslegitimiert, auch wenn sie keine Zustellung des Entscheids nach § 315 Abs. 1 PBG verlangt haben. Die Geschossvorschriften gelten für jeden Gebäudetrakt eines zweiteiligen Mehrfamilienhauses separat.
- VGer ZH VB.2016.00780ISOS-Aufnahmen von Ortsbildern mit nur lokaler oder regionaler Einstufung sind wissenschaftliche Dienstleistungen des Bundes; ihre Rechtswirkungen bestimmt das kantonale Recht, und ein Umbau eines vertraglich unter Schutz gestellten Bauernhauses ist nach kantonalem Recht zu beurteilen.
- VGer ZH VB.2017.00013Ein Nachbar muss die Schutzwürdigkeit einer Baute anhand konkreter Anhaltspunkte belegen; eine ISOS-Aufnahme kann eine fehlende Inventarisierung nicht ersetzen, und bei Lärmbagatellen besteht kein Anspruch auf weitergehende Vorsorgeanordnungen.
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.