Décisions relatives à art. 78 al. I Cst.
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- VGer ZH VB.2017.00183Nachbarn, die als mitbetroffene Grundeigentümer Adressaten des Bauentscheids waren, sind rekurslegitimiert, auch wenn sie keine Zustellung des Entscheids nach § 315 Abs. 1 PBG verlangt haben. Die Geschossvorschriften gelten für jeden Gebäudetrakt eines zweiteiligen Mehrfamilienhauses separat.
- VGer ZH VB.2016.00780ISOS-Aufnahmen von Ortsbildern mit nur lokaler oder regionaler Einstufung sind wissenschaftliche Dienstleistungen des Bundes; ihre Rechtswirkungen bestimmt das kantonale Recht, und ein Umbau eines vertraglich unter Schutz gestellten Bauernhauses ist nach kantonalem Recht zu beurteilen.
- VGer ZH VB.2017.00013Ein Nachbar muss die Schutzwürdigkeit einer Baute anhand konkreter Anhaltspunkte belegen; eine ISOS-Aufnahme kann eine fehlende Inventarisierung nicht ersetzen, und bei Lärmbagatellen besteht kein Anspruch auf weitergehende Vorsorgeanordnungen.
Les résumés sont des synthèses propres, assistées par IA, des textes intégraux officiels (état au 02.10.2026), traduites automatiquement de l'allemand. Seule la décision du tribunal fait foi.