Entscheide zu Art. 78 Abs. I BV
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer ZH VB.2017.00183Nachbarn, die als mitbetroffene Grundeigentümer Adressaten des Bauentscheids waren, sind rekurslegitimiert, auch wenn sie keine Zustellung des Entscheids nach § 315 Abs. 1 PBG verlangt haben. Die Geschossvorschriften gelten für jeden Gebäudetrakt eines zweiteiligen Mehrfamilienhauses separat.
- VGer ZH VB.2016.00780ISOS-Aufnahmen von Ortsbildern mit nur lokaler oder regionaler Einstufung sind wissenschaftliche Dienstleistungen des Bundes; ihre Rechtswirkungen bestimmt das kantonale Recht, und ein Umbau eines vertraglich unter Schutz gestellten Bauernhauses ist nach kantonalem Recht zu beurteilen.
- VGer ZH VB.2017.00013Ein Nachbar muss die Schutzwürdigkeit einer Baute anhand konkreter Anhaltspunkte belegen; eine ISOS-Aufnahme kann eine fehlende Inventarisierung nicht ersetzen, und bei Lärmbagatellen besteht kein Anspruch auf weitergehende Vorsorgeanordnungen.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.