Eine akzessorische Überprüfung des geltenden Zonenplans im Hinblick auf eine Auszonung ist abzulehnen, wenn die laufende Ortsplanungsrevision keine Auszonung der streitbetroffenen Parzelle vorsieht und diese sich aufgrund ihrer Grösse, Form und vollständigen Erschliessung nicht vordringlich dafür aufdrängt. Eine geringfügige…
VGer AG WBE.2024.202 vom 23.01.2025 (Abgewiesen)Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Entscheide zur selben Frage
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Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.