Entscheid vom 23.01.2025 · Kanton AG

VGer AG WBE.2024.202

Abgewiesen

Eine akzessorische Überprüfung des geltenden Zonenplans im Hinblick auf eine Auszonung ist abzulehnen, wenn die laufende Ortsplanungsrevision keine Auszonung der streitbetroffenen Parzelle vorsieht und diese sich aufgrund ihrer Grösse, Form und vollständigen Erschliessung nicht vordringlich dafür aufdrängt. Eine geringfügige…

VGer AG WBE.2024.202 vom 23.01.2025 (Abgewiesen)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.