Entscheid vom 28.03.2025 · Kanton BS

AppGer BS VD.2024.40

Abgewiesen

Beim Entscheid über den Verzicht auf einen Gewässerraum für ein sehr kleines Gewässer gemäss Art. 41a Abs. 5 lit. d GSchV ist eine umfassende Interessenabwägung vorzunehmen; das öffentliche Interesse an der Sicherung der ökologischen Funktionen und der Lebensraumvernetzung kann das private Eigentumsinteresse überwiegen und die…

AppGer BS VD.2024.40 vom 28.03.2025 (Abgewiesen)

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.