Ein im Inventar der schützenswerten Bauten eingetragenes Gebäude, das nicht formell ins kantonale Denkmalverzeichnis aufgenommen wurde, kann nicht zum Abbruch gesperrt werden; fehlt die formelle Unterschutzstellung, haben die Eigentümer das Recht, das Gebäude abzubrechen, sofern die Fachbehörden die Schutzwürdigkeit einstimmig verneint…
AppGer BS VD.2023.89 vom 12.03.2024 (Abgewiesen)Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
Entscheide zur selben Frage
- BGer 1C_527/2025Ein Maschendrahtzaun im übergangsrechtlichen Gewässerraum der Bünz ist ohne Ausnahmebewilligung nach Art. 41c Abs. 1 GSchV unzulässig, und die angeordnete Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig, selbst wenn eine künftige Nutzungsplanrevision den Gewässerraum reduzieren könnte.
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- VGer ZH VB.2025.00568Kernzonen stellen Schutzmassnahmen nach § 205 lit. a PBG dar, deren Zweck in der Wahrung schutzwürdiger Ortsbilder besteht; Projektänderungen, die charakteristische ortstypische Elemente entfernen und sich dadurch nicht gut ins Ortsbild einordnen, sind nicht bewilligungsfähig. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist…
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Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.