Entscheid vom 06.11.2025 · Kanton ZH

VGer ZH VB.2024.00670

Abgewiesen

Bei der Standortwahl einer Strassenabwasserbehandlungsanlage (SABA) im Rahmen eines Strassenprojekts überwiegen die öffentlichen Interessen an der gewählten Böschungslage die privaten Eigentumsinteressen; lärmrechtliche Sanierungsmassnahmen müssen koordiniert mit Verkehrsanordnungen eröffnet werden.

VGer ZH VB.2024.00670 vom 06.11.2025 (Abgewiesen)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 02.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.