Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 8 Abs. 2 LSV

2 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
2
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
50 %
Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 8 Abs. 2 LSV

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. BGer 1C_315/201704.09.2018 · AbgewiesenDie Interessenabwägung fiel zugunsten des Bahnausbaus aus, da die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte und Richtwerte für Lärm, Erschütterungen und nichtionisierende Strahlung prognostiziert wurde und die geforderten Vorsorgemassnahmen (z. B. Lärmschutzwand) als unverhältnismässig eingestuft wurden.
  2. BGer 1A.64/199921.01.2000 · GutgeheissenDie Zuordnung der Lärm-Empfindlichkeitsstufen muss bei einer Änderung eines Nutzungsplans (hier: Überbauungsplan) im Sinne von Art. 44 Abs. 2 LSV bereits im Planungsverfahren erfolgen und kann nicht auf das Baubewilligungsverfahren verschoben werden.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.