Entscheid vom 26.02.2026 · Kanton ZH

VGer ZH VB.2023.00503

Abgewiesen

Ein im Beschwerdeverfahren eingereichtes Parteigutachten zur Schutzwürdigkeit eines Baudenkmals ist als zulässiges Beweismittel zu behandeln; der Eigen- und Situationswert einer Baugruppe bestimmt sich unabhängig davon, ob das Streitobjekt als Baugruppe oder als Einzelbau qualifiziert wird.

VGer ZH VB.2023.00503 vom 26.02.2026 (Abgewiesen)

Betroffenes Schutzgut

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  2. BGer 1C_186/202504.08.2026 · Teilweise gutgeheissenEine Vollstreckungsverfügung zu einer rechtskräftigen Baubewilligung muss den Grundsatz von Treu und Glauben wahren; bei vorherigem behördlichem Hinweis auf mögliche Projektänderungen ist dem Bauherrn Gelegenheit zur Einreichung eines Projektänderungsgesuchs zu geben.
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  6. VGer ZH VB.2025.0021709.07.2026 · AbgewiesenDie Anpassung von Brüstungsgeländern an einem öffentlichen Schutzobjekt ist zulässig, wenn der Schutzzweck und der Zeugenwert gewahrt bleiben; die Anforderungen der SIA-Norm 358 sind als Minimalforderungen zu verstehen, über welche die Bauherrschaft nach Massgabe ihrer Baufreiheit hinausgehen darf.

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 02.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.