Ein im Beschwerdeverfahren eingereichtes Parteigutachten zur Schutzwürdigkeit eines Baudenkmals ist als zulässiges Beweismittel zu behandeln; der Eigen- und Situationswert einer Baugruppe bestimmt sich unabhängig davon, ob das Streitobjekt als Baugruppe oder als Einzelbau qualifiziert wird.
VGer ZH VB.2023.00503 vom 26.02.2026 (Abgewiesen)Themenfeld
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 02.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.