Entscheid vom 08.09.2022 · Kanton ZH

VGer ZH VB.2022.00130

Gutgeheissen

Unabhängig von der Einhaltung der Planungswerte sind bei einer Wärmepumpe die Vorgaben der vorsorglichen Emissionsbeschränkung nach Art. 11 Abs. 2 USG zu beachten. Wird die Wärmepumpe durch die Hauswand von den lärmempfindlichen Räumen des Nachbargebäudes abgeschirmt und ist durch das Modell und die bauliche Situation keine wesentliche…

VGer ZH VB.2022.00130 vom 08.09.2022 (Gutgeheissen)

Planungsanlass

Betroffenes Schutzgut

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 02.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.