Ein Strassenprojekt erweist sich als verhältnismässig, wenn die Aufhebung eines Rechtsabbiegers und die dadurch veränderte Zufahrt zur Tiefgarage für die Beschwerdeführenden zumutbar ist; ein privater Gestaltungsplan steht der Projektfestsetzung nicht entgegen, wenn die Liegenschaft weiterhin ausreichend erschlossen bleibt.
VGer ZH VB.2019.00198 vom 14.11.2019 (Abgewiesen)Planungsanlass
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Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 02.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.