Entscheid vom 14.05.2020 · Kanton ZH

VGer ZH VB.2018.00500

Teilweise gutgeheissen

Eine BZO-Revision, die ein ISOS-geschütztes Quartier einer Quartiererhaltungszone mit erhöhter Ausnützung zuweist, ohne die Schutzziele des ISOS hinreichend zu berücksichtigen, verletzt die Abwägungspflicht; das Interesse an Verdichtung hat geringes Gewicht, wenn die Verdichtungsziele bereits erreicht sind.

VGer ZH VB.2018.00500 vom 14.05.2020 (Teilweise gutgeheissen)

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 02.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.