Entscheide zu § 50a Abs. 1 PBG
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- VGer ZH VB.2018.00500Eine BZO-Revision, die ein ISOS-geschütztes Quartier einer Quartiererhaltungszone mit erhöhter Ausnützung zuweist, ohne die Schutzziele des ISOS hinreichend zu berücksichtigen, verletzt die Abwägungspflicht; das Interesse an Verdichtung hat geringes Gewicht, wenn die Verdichtungsziele bereits erreicht sind.
- VGer ZH VB.2018.00554Quartiererhaltungszonen sind keine Schutzobjekte nach § 238 Abs. 2 PBG; ihr Zweck der Siedlungsqualitätserhaltung schliesst weder hohe architektonische Ansprüche noch Verdichtungseffekte aus.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.