Entscheid vom 21.12.2016 · Kanton ZH

VGer ZH VB.2016.00338

Abgewiesen

Temporeduktionen auf 30 km/h sind grundsätzlich zweckmässige Lärmsanierungsmassnahmen nach dem USG; sie erweisen sich als verhältnismässig, wenn die Immissionsgrenzwerte überschritten werden, kein Verlagerungseffekt zu erwarten ist und die Leistungsfähigkeit der Strassen nicht beeinträchtigt wird.

VGer ZH VB.2016.00338 vom 21.12.2016 (Abgewiesen)

Betroffenes Schutzgut

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 02.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.