Entscheide zu Art. 2 LSV
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer ZH VB.2016.00542Beim Innenlärm eines sexgewerblichen Salons in einer lärmmässig vorbelasteten Liegenschaft sind die Lärmschutzvorschriften unabhängig vom Aussenlärm einzuhalten; eine erhebliche Aussenlärmbelastung dispensiert nicht von der Einhaltung des Schallschutzes gegen Innenlärm.
- VGer ZH VB.2016.00337Temporeduktionen auf 30 km/h sind grundsätzlich zweckmässige Lärmsanierungsmassnahmen nach dem USG; kein verwaltungsunabhängiges Gutachten ist erforderlich, solange das vorliegende Gutachten alle für die Ermittlung des Sanierungsbedarfs notwendigen Informationen enthält.
- VGer ZH VB.2016.00338Temporeduktionen auf 30 km/h sind grundsätzlich zweckmässige Lärmsanierungsmassnahmen nach dem USG; sie erweisen sich als verhältnismässig, wenn die Immissionsgrenzwerte überschritten werden, kein Verlagerungseffekt zu erwarten ist und die Leistungsfähigkeit der Strassen nicht beeinträchtigt wird.
- VGer ZH VB.2016.00339Temporeduktionen auf 30 km/h sind als Lärmsanierungsmassnahme verhältnismässig, wenn die Immissionsgrenzwerte überschritten werden, kein Schleichverkehr zu befürchten ist und allfällige Verlagerungseffekte allenfalls auf Hauptverkehrsstrassen, nicht aber in Wohnquartiere führen.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.