Entscheid vom 21.04.2016 · Kanton ZH

VGer ZH VB.2015.00712

Abgewiesen

Die Wiederherstellung eines rechtswidrig ausgebauten Estrichs zur Wohnung in der Landwirtschaftszone ist verhältnismässig, wenn kein gutgläubiges Vertrauen auf die Duldung bestand, der Bauherr fast 25 Jahre lang Mieteinnahmen erzielen konnte und das qualifizierte öffentliche Interesse an der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet die…

VGer ZH VB.2015.00712 vom 21.04.2016 (Abgewiesen)

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Weitere Entscheide dazu

Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 02.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.