Bestimmung · 7 Entscheide

§ 270 PBG

7 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
7
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
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Korpusmittel
27 %

Entscheide zu § 270 PBG

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  1. VGer ZH VB.2024.0054017.03.2026 · Teilweise gutgeheissenAnbauten mit architektonischer und baulicher Selbständigkeit können als Besondere Gebäude nach § 273 PBG qualifiziert werden, auch wenn sie funktional vom Hauptgebäude abhängen; eine Verletzung der Drittelsregel bei Attikaaufbauten kann auflageweise ohne wesentliche Projektänderung behoben werden.
  2. VGer ZH VB.2019.0030923.10.2019 · GutgeheissenDer Anbau an eine Grenzbaute befreit nach kommunalem Recht nicht generell von Abstandsvorschriften für den gesamten Parzellenteil; eine Aufstockung muss den Grenzabstand einhalten, da eine neue BZO-Bestimmung bereits negative Vorwirkung entfaltet.
  3. BRG ZH BRGE I Nr. 0035/201929.03.2019 · Teilweise gutgeheissenIn Wohnzonen mit erhöhter Ausnützung findet § 270 Abs. 2 PBG (Mehrhöhenzuschlag) auf rückwärtige Grenzabstände Anwendung, wenn die kommunale BZO ausdrücklich auf die kantonalen Abstandsvorschriften verweist. Die Pflicht zur Einräumung von Näherbaurechten hängt davon ab, ob die Überbauung als geschlossen oder offen zu qualifizieren ist.
  4. VGer ZH VB.2015.0057617.11.2016 · Teilweise gutgeheissenFehlt einem Gemeindemitarbeiter jegliche Verfügungskompetenz im Baubewilligungsbereich, sind seine Bauabnahmeverfügungen nichtig; demgegenüber führt die Kompetenzüberschreitung eines stimmberechtigten Gemeinderatsmitglieds nicht zur Nichtigkeit, sondern nur zur Anfechtbarkeit.
  5. VGer ZH VB.2015.0076716.06.2016 · Teilweise gutgeheissenFür eine nicht bewilligte sexgewerbliche Nutzung, die bereits zum Zeitpunkt der Umnutzung nicht bewilligungsfähig war, kann keine nachträgliche Bewilligung erteilt werden; die 30-jährige Verwirkungsfrist ist pro Objekt und Etage separat zu prüfen, und Behörden müssen untersuchen, wie weit ein ersitzungsähnlicher Vertrauenstatbestand im…
  6. VGer ZH VB.2015.0069212.05.2016 · GutgeheissenDas Recht der Baubehörde, die Beseitigung baurechtswidriger Bauten und Anlagen anzuordnen, verwirkt grundsätzlich nach 30 Jahren; am öffentlichen Grund kann jedoch kein Eigentumsrecht ersessen werden, weshalb der Anspruch auf Wiederherstellung bei im Strassenraum liegenden Parkierungsflächen nicht verwirkt.
  7. VGer ZH VB.2015.0071221.04.2016 · AbgewiesenDie Wiederherstellung eines rechtswidrig ausgebauten Estrichs zur Wohnung in der Landwirtschaftszone ist verhältnismässig, wenn kein gutgläubiges Vertrauen auf die Duldung bestand, der Bauherr fast 25 Jahre lang Mieteinnahmen erzielen konnte und das qualifizierte öffentliche Interesse an der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet die…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.