Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 31 Abs. 1 lit. b LSV

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Entscheide zu Art. 31 Abs. 1 lit. b LSV

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  1. VGer ZG V 2020 5609.02.2021 · GutgeheissenEine Baubewilligung ist aufzuheben, wenn die lärmschutzrechtlichen Vorschriften nicht eingehalten wurden. Projektänderungen können jedoch zu einer neuen, rechtmässigen Bewilligung führen, sofern alle Lärmgrenzwerte eingehalten werden.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.