Entscheid vom 03.09.2025 · Kanton TG

VGer TG TVR-2025-16

Abgewiesen

Städtebauliche Nutzungsvorschriften wie «mässig störendes Gewerbe» haben neben dem Immissionsrecht des USG selbständigen raumplanerischen Gehalt. Ein Hundeheim mit 16 gehaltenen Hunden kann in einer Weilerzone, in welcher höchstens mässig störende Betriebe zugelassen sind, aufgrund der zu erwartenden unregelmässigen und unvorhersehbaren…

VGer TG TVR-2025-16 vom 03.09.2025 (Abgewiesen)

Betroffenes Schutzgut

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.