Der kantonale Gestaltungsplan 'Innovationspark Zürich' (Dübendorf und Wangen-Brüttisellen) ist zu bestätigen; Rekurse von direkt Betroffenen sind abzuweisen, auf Stimmrechtsrekurse von nicht direkt Betroffenen ist nicht einzutreten; bei mehreren Rekurrenten mit identischem Begehren haften diese für Kosten individuell (nicht solidarisch).
BRG ZH BRK: entscheidauszug-mma-aus-brge-iii-nrn--0145-0146-2018-vom-24--oktober-2018 vom 24.10.2018 (Abgewiesen)Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 02.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.