Entscheid vom 17.01.2023 · Kanton ZH

BRG ZH BRK: auszug-brge-ii-nrn--0004-2023-0007-2023-vom-17--januar-2023-medical-center

Gutgeheissen

Eine Baubewilligung für einen Neubau in unmittelbarer Nähe eines Inventarobjekts ist aufzuheben, wenn die zuständige Behörde vor dem Baubewilligungsentscheid keinen formellen Schutzentscheid über die für die Wirkung des Schutzobjekts wesentliche Umgebung getroffen hat (§§ 211, 213 PBG i.V.m. § 238 Abs. 2 PBG).

BRG ZH BRK: auszug-brge-ii-nrn--0004-2023-0007-2023-vom-17--januar-2023-medical-center vom 17.01.2023 (Gutgeheissen)

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  3. VGer ZH VB.2025.0029413.08.2026 · AbgewiesenEine SwimSpa-Anlage und ein Whirlpool in verschiedenen Stockwerkeigentumseinheiten bilden keine betriebliche Gesamtanlage; mit eingeschränkten Betriebszeiten kann dem Vorsorgeprinzip des Lärmschutzes Genüge getan werden.
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  6. BGer 1C_728/202406.08.2026 · AbgewiesenDie Vorinstanz hat die Zulässigkeit einer alternativen Projektanpassung für ein bereits rechtskräftig bewilligtes Bauvorhaben willkürfrei geprüft, insbesondere die Überschreitung der Ausnützungsziffer und die Vereinbarkeit mit dem Zonencharakter. Formelle Rügen (Gehörsverletzung) erweisen sich als unbegründet.

Weitere Entscheide dazu

Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 02.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.