Entscheid vom 03.03.2023 · Kanton ZH

BRG ZH BRK: 2023-11

Abgewiesen

Die aus BGE 145 I 156 abgeleitete Pflicht zum Zonengrenzabstand gilt nicht generell für alle Nachbarzonen, sondern ist nach einer wirkungsbezogenen Einzelfallbetrachtung zu beurteilen; bei einer Freihaltezone ohne besonderen Zonenzweck und nur sporadisch zu erwartender Inanspruchnahme sind keine erheblichen Auswirkungen zu gewärtigen,…

BRG ZH BRK: 2023-11 vom 03.03.2023 (Abgewiesen)

Planungsanlass

Betroffenes Schutzgut

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Weitere Entscheide dazu

Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 02.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.