Bei der Erstellung kantonaler Hochwasser-Gefahrenkarten ist die Brutto-Methodik sachgerecht, weil die Netto-Methodik auf nicht ausreichend sicher einschätzbaren Ausuferungsannahmen beruht und eine kantonsweit einheitliche Berechnungsweise die Vergleichbarkeit der Hochwassergefährdung gewährleistet.
BRG ZH BRGE IV Nr. 0007/2017 vom 09.08.2016 (Abgewiesen)Themenfeld
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.