Entscheid vom 18.09.2019 · Kanton ZH

BRG ZH BRGE III Nrn. 0122-0123/2019

Abgewiesen

Die Baubehörde ist berechtigt, ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren für baurechtswidrige Bauten und Nutzungen ausserhalb des Gestaltungsplanperimeters anzuordnen, sofern hinreichende Anhaltspunkte für Bewilligungspflicht oder materielle Rechtsverstösse vorliegen. Eine Verwirkungsfrist von 30 Jahren für den Abbruch…

BRG ZH BRGE III Nrn. 0122-0123/2019 vom 18.09.2019 (Abgewiesen)

Betroffenes Schutzgut

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.