Entscheide zu § 309 Abs. 1 PBG
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- VGer ZH VB.2020.00221Ein Ladengeschäft, das über den zuletzt baurechtlich genehmigten Zustand erheblich abweicht (Sortimenterweiterung auf Alkohol, neue Öffnungszeiten), hat ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren zu durchlaufen; der Verzicht der Baubehörde auf ein solches Verfahren ist rechtswidrig.
- BRG ZH BRK: entscheidauszug-aus-brge-iii-nrn--0122-und-0123-2019-vom-18--september-2019Die Baubehörde ist berechtigt, die Betreiber eines Campingplatzes mit baulichen Veränderungen innerhalb und ausserhalb des genehmigten Gestaltungsplanperimeters zur nachträglichen Einreichung eines Baugesuchs aufzufordern und für den Fall der Nichtbefolgung die Ersatzvornahme anzudrohen.
- VGer ZH VB.2018.00209Eine wesentliche Projektänderung, welche die ursprünglich bewilligte Anlage in Grösse und Standort erheblich überschreitet, darf nicht im Anzeigeverfahren bewilligt werden; sie erfordert ein ordentliches Baubewilligungsverfahren mit neuer Rechtsmittelfrist.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.