Entscheid vom 12.04.2017 · Kanton ZH

BRG ZH BRGE III Nrn. 0054-0057/2017

Gutgeheissen

Gebäude und Gebäudeteile gelten als oberirdisch im Sinne von § 262 Abs. 1 PBG, auch wenn sie den gewachsenen Boden um weniger als 0,5 m überragen. Eine Analogie zu § 269 PBG (abstandsfreie Gebäude) ist im Waldabstandsbereich nicht zulässig.

BRG ZH BRGE III Nrn. 0054-0057/2017 vom 12.04.2017 (Gutgeheissen)

Betroffenes Schutzgut

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.