Bestimmung · 1 Entscheid

§ 262 Abs. 2 PBG

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Entscheide zu § 262 Abs. 2 PBG

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  1. BRG ZH BRGE III Nrn. 0054-0057/201712.04.2017 · GutgeheissenGebäude und Gebäudeteile gelten als oberirdisch im Sinne von § 262 Abs. 1 PBG, auch wenn sie den gewachsenen Boden um weniger als 0,5 m überragen. Eine Analogie zu § 269 PBG (abstandsfreie Gebäude) ist im Waldabstandsbereich nicht zulässig.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.