Entscheid vom 05.11.2019 · Kanton ZH

BRG ZH BRGE II Nr. 0183/2019

Abgewiesen

Eine Mengengebühr für Abwasser ist auch dann rechtmässig, wenn das Grundstück nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen ist, solange das Abwasser faktisch in der gemeindeeigenen ARA entsorgt wird und keine Doppelbelastung entsteht. Die Gebührenpflicht richtet sich nach der tatsächlichen Nutzung der öffentlichen Abwasseranlage…

BRG ZH BRGE II Nr. 0183/2019 vom 05.11.2019 (Abgewiesen)

Betroffenes Schutzgut

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.