Bestimmung · 7 Entscheide

Art. 60a GSchG

7 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
7
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
29 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu Art. 60a GSchG

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  1. VGer BE 100 2023 17508.05.2025 · Teilweise gutgeheissenDie Anschlussgebühr für Wasser und Abwasser ist nach den installierten Belastungswerten (BW) gemäss SVGW-Richtlinie W3 (Fassung 2000, statischer Verweis) zu berechnen; Sonderinstallationen wie Bierdusche, Augendusche und Löschposten sind den einschlägigen Armaturentypen nachvollziehbar zuzuordnen und dürfen nicht ohne Begründung mit 5…
  2. VGer AG WBE.2021.37712.09.2022 · AbgewiesenBei Wasser- und Abwasseranschlussgebühren ist das Kostendeckungsprinzip auf die Verwaltungszweige Wasserversorgung und Abwasserentsorgung je separat zu prüfen; Erneuerungs- und Sanierungskosten können nach kantonalen Rechnungsvorschriften als Investitionen qualifiziert und aus Anschlussgebühren finanziert werden, sofern die massgebliche…
  3. VRK SG I/2-2020/6107.09.2020 · AbgewiesenBei der Berechnung des Abwasseranschlussbeitrags ist nicht die effektive Nutzung, sondern die durch den Anschluss ermöglichte Nutzung auf Spitzenwerte massgebend; ein Sonderfall mit reduziertem Beitrag gemäss kommunalem Abwasserreglement liegt nicht vor, wenn das Gebäude über zahlreiche Reserveanschlüsse verfügt, die eine erheblich…
  4. BRG ZH BRGE II Nr. 0004/202125.08.2020 · AbgewiesenDie Abwassergebühr für unkontrolliert in die Kanalisation geflossenes Frischwasser ist auch bei grobfahrlässiger Verursachung verhältnismässig, wenn das Wasser mit häuslichem Abwasser vermischt und in der ARA gereinigt werden muss.
  5. BRG ZH BRGE II Nr. 0183/201905.11.2019 · AbgewiesenEine Mengengebühr für Abwasser ist auch dann rechtmässig, wenn das Grundstück nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen ist, solange das Abwasser faktisch in der gemeindeeigenen ARA entsorgt wird und keine Doppelbelastung entsteht. Die Gebührenpflicht richtet sich nach der tatsächlichen Nutzung der öffentlichen Abwasseranlage…
  6. VRK SG I/2-2016/1424.08.2017 · AbgewiesenDer Kanalisationsanschlussbeitrag darf nach dem Gebäudeversicherungsneuwert bemessen werden; eine Dachrenovation mit Photovoltaikanlage stellt keinen Sonderfall nach Art. 37 Abwasserreglement dar, der eine einzelfallbezogene Bemessung erfordern würde.
  7. VRK SG I/2-2015/4625.08.2016 · Teilweise gutgeheissenDie Bemessung von Abwasseranschlussbeiträgen nach dem Gebäudeversicherungswert ist grundsätzlich zulässig; für Gewerbe- und Industriebauten mit ausserordentlich tiefem Schmutzwasseranfall besteht jedoch aufgrund des verfassungsrechtlichen Äquivalenzprinzips eine Pflicht zur Beitragsreduktion. Die blosse Versickerung von Meteorwasser vor…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.