Bestimmung · 2 Entscheide

§ 45 EG GSchG

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Entscheide zu § 45 EG GSchG

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  1. BRG ZH BRGE II Nr. 0004/202125.08.2020 · AbgewiesenDie Abwassergebühr für unkontrolliert in die Kanalisation geflossenes Frischwasser ist auch bei grobfahrlässiger Verursachung verhältnismässig, wenn das Wasser mit häuslichem Abwasser vermischt und in der ARA gereinigt werden muss.
  2. BRG ZH BRGE II Nr. 0183/201905.11.2019 · AbgewiesenEine Mengengebühr für Abwasser ist auch dann rechtmässig, wenn das Grundstück nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen ist, solange das Abwasser faktisch in der gemeindeeigenen ARA entsorgt wird und keine Doppelbelastung entsteht. Die Gebührenpflicht richtet sich nach der tatsächlichen Nutzung der öffentlichen Abwasseranlage…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.