Der Verzicht des Stadtrats auf Unterschutzstellung und Inventarentlassung eines Gebäudes ist nur anfechtbar, wenn der Rekurrent im Sinne von § 338b PBG legitimiert ist; bei fehlender satzungsmässiger Zweckorientierung auf Heimatschutz ist auf den Rekurs nicht einzutreten.
BRG ZH BRGE I Nr. 0057/2021 vom 09.04.2021 (Abgewiesen)Themenfeld
Angerufene Bestimmungen
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 02.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.