Entscheid vom 24.10.2024 · Kanton SG

VGer SG B 2023/263

Abgewiesen

Die Widmung einer Privatstrasse als Gemeindestrasse zweiter Klasse im Rahmen einer Gesamtrevision des Gemeindestrassenplans ist rechtmässig, wenn sie der Groberschliessung eines Baugebiets und der Erschliessung mehrerer Wohneinheiten dient. Die Verkehrssicherheit und allfällige Enteignungsfragen sind nicht Gegenstand des Planverfahrens.

VGer SG B 2023/263 vom 24.10.2024 (Abgewiesen)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.