Die Enteignung einer Dienstbarkeit für den Betrieb einer Schiessanlage ist nur zulässig, wenn alle zweckmässigen und ohne unverhältnismässige Kosten realisierbaren technischen Massnahmen zur Lärmbekämpfung ausgeschöpft sind und eine umfassende Interessenabwägung stattgefunden hat. Das Baubewilligungsverfahren für die Lärmsanierung muss…
VGer SG B 2017/76 vom 16.08.2018 (Gutgeheissen)Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
Entscheide zur selben Frage
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Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.