Entscheid vom 26.11.2018 · Kanton SG

VGer SG B 2017/118

Gutgeheissen

Der Referenzzeitpunkt für den Bestandesschutz nach Art. 24c RPG ist bei Grundstücken in Nichtbauzonen der 1. Januar 1988, sofern die Nutzungsplanung bis dahin nicht bundesrechtskonform war. Bauliche Änderungen nach diesem Zeitpunkt ohne kantonale Zustimmung geniessen keinen Bestandesschutz und sind nur unter den Voraussetzungen von Art.…

VGer SG B 2017/118 vom 26.11.2018 (Gutgeheissen)

Betroffenes Schutzgut

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.