Eine Baubewilligung für Wohnungen mit Erstwohnungsbeschränkung kann rechtsmissbräuchlich sein, wenn konkrete Indizien darauf hindeuten, dass die Wohnungen realistisch nicht als Erstwohnungen genutzt werden können. Die Nachfrage nach Erstwohnungen im betreffenden Marktsegment ist dabei das Hauptkriterium.
BGer 1C_592/2017 vom 15.06.2018 (Teilweise gutgeheissen)Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.