Entscheid vom 03.04.2018 · Kanton TI

BGer 1C_548/2017

Gutgeheissen

Die Baubewilligung für ein Vorhaben in einem Grundwasserschutzzonen-Sektor (Au) muss vor Erteilung die vollständige Dokumentation zur Gewährleistung des Grundwasserschutzes enthalten. Fehlende Abklärungen können nicht nachträglich im Baubewilligungsverfahren nachgereicht werden.

BGer 1C_548/2017 vom 03.04.2018 (Gutgeheissen)

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.